Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen, die Dir hoffentlich bei Unklarheiten über Deinen nächsten Dienst weiterhelfen. Bei weiteren fragen, darfst du Dich gerne bei uns melden.
Todo
- Ganz normal ein Dienstverschiebungsgesuch mit dem Schulformular stellen und der Militärberatungsstelle der ZHAW zur Unterschrift senden.
- Dazu ein Begleitbrief schreiben, welcher die genauen Umstände erklärt.
- Das Formular mit Begleitbrief so rasch wie mögliche an die Militärdirektion Deines Wohnkantons senden.
Erfolgschancen
- Auf Grund der Tatsache, dass das Dienstverschiebungsgesuch zu spät eingereicht wurde, besteht eine geringe Chance.
- Wird das Dienstverschiebungsgesuch eingereicht, weil Du das Gefühl hast, dass Du zu viel Schulstoff verpassen würdest, oder einzelne Prüfungen hast, bestehen wiederum geringe Erfolgschancen.
- Wird das Dienstverschiebungsgesuch eingereicht, weil Du Modul-Endprüfungen zu absolvieren hast, hast Du gemäss Militärdienstverordnung ein klares Anrecht auf Dienstverschiebung. Im Falle einer Ablehnung ist sofort ein Widererwägungsgesuch einzureichen (Frist 10 Tage). Im Falle einer wiederholten Ablehnung, nimm bitte wieder mit uns Kontakt auf.
Du solltest während dem Studium so viele WK’s wie möglich leisten (d.h. pro Studienjahr mindestens ein WK). Du könntest Dich z.B. für während Deinen Schulferien via Deinem Wohnkanton für Militärdienst bei Rekrutenschulen melden.
Das Problem liegt darin, dass Du plötzlich auf Grund Deines Alters und Deiner noch zu leistenden Diensttage, Militärdienst nachholen musst. Die Armee kann einen längeren Auslandsaufenthalt auch in Deinem Fall nicht verhindern. Je nach dem in welchem Alter Du in die Schweiz zurückkehrst, musst Du entweder sehr viel Militärdienst nachholen oder eine hohe Summe Militärersatzleistungen bezahlen. Die Militärersatzleistungen betragen jeweils 3% Deines Jahreseinkommens.
Da die Rekrutenschule im einen Jahr und der WK im darauffolgenden Jahr sind, hängen sie nicht miteinander zusammen, weshalb dies nicht als Argument gezählt werden kann. Aufgrund der Militärdienstverordnung (MDV) hast Du vor wichtigen Prüfungen während, sowie bis zwölf Wochen nach einer Dienstleistung anrecht auf DVS. Das trifft in Deinem Fall zu. Dein Dienst findet während den Kalenderwochen (KaWo) 21-23 statt. Das ist 6-3 Wochen vor den Semester- und 15-12 Wochen vor den Assessmentprüfungen.
Das heisst, dass Du ein gesetzliches Anrecht auf DVS hast!
Es ist wichtig, dass Dein Gesuch vor dem 23.03.05 beim Kanton ankommt. Sonst wird Dein Gesuch trotz der MDV abgelehnt!!!
Es ist nicht zwingend, dass Du mit Deinem Kp Kdt Kontakt aufnimmst. Er hat grundsätzlich keinen Einfluss auf DVS von Sdt bis Oblt. Du könntest ihm eine Kopie Deines Beischreibens zur Kenntnis senden. Das schadet nie.
Sofort ein Widererwägungsgesuch einreichen! Präventiv mit dem Kompaniekommandanten telefonisch Kontakt aufnehmen und ihm den Fall schildern. Dies soll dem Kommandanten als Vorinformation dienen, falls das Widererwägungsgesuch ebenfalls abgelehnt wird. Im Fall einer Ablehnung sollst Du mit dem Kommandanten persönlich die Möglichkeiten einer Teildienstleistung (späteres Einrücken, frühere Entlassung) und/oder Urlaub prüfen.
Ja, das ist generell überhaupt kein Problem. Das Dispensation mit einem Zeitvorschlag für eine Vorverlegung der Dienstleistung möglichst vor den Semesterferien einreichen, da während den Ferien keine Gesuche bearbeitet werden. Falls Du gerade einen Vorschlag machen könntest mit welcher Einheit Du den Dienst leisten könntest, wäre das noch besser. Es ist aber nicht zwingend notwendig.
Als Student musst Du die EO-Karte an die allgemeine Ausgleichskasse des Wohnkantons senden. Wir gehen davon aus, dass Du im Kt ZH wohnhaft bist:
SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
8005 Zürich
www.svazurich.ch
Falls Du in einem anderen Kanton wohnhaft bist, kannst Du unter dieser Website die Kassen nachschauen. Falls Du eine Festanstellung hast (20% – 100%, unbefristeter Vertrag), musst Du die EO-Karte Deinem Arbeitgeber abgeben.